Frage zu Frege (SB)

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Liebes Logik Team

Der Satz: Bern ist die Hauptstadt von der Schweiz.

Kann sich ja wie folgt aufteilen:

Funktion: (..) ist die Hauptstadt der Schweiz.

Argument: Bern

Ergebnis bzw. Wert der Funktion und des Arguments zusammen: Wahr 

1. Frage: Ist Bern in diesem Beispiel Eigenname und Argument zugleich? Ist also alles was ein Gegenstand ist und kein Eigenname ein Argument?

2. In Vorlesung 4, Folie 10 steht: „Ein Gedanke ist der Sinn eines Satzes.“ Was ist nun der Sinn des Satzes „Bern ist die Hauptstadt der Schweiz?“

Kann mir die Fragen jemand beantworten?

Vielen Dank schon mal.

LG Laura

  1. Uddhava

    Liebe Laura

    Ich beziehe mich im folgenden Abschnitt auf S.134 in Funktion und Begriff (FB). An dieser Stelle gibt Frege an, in welchen Teilen ein Behauptungssatz zerlegbar ist. Das wären – wie du bereits erwähnt hast – die Funktion und das Argument. Danach schreibt er:

    „Der zweite Teil ist ungesättigt, führt eine leere Stelle mit sich, und erst dadurch, dass diese Stelle von einem Eigennamen ausgefüllt wird oder von einem Ausdrucke, der einen Eigennamen vertritt, kommt ein abgeschlossener Sinn zum Vorschein.“ (Frege FB, 134)
    Weiter unten schreibt er:
    
„Gegenstand ist alles, was nicht Funktion ist, dessen Ausdruck also keine leere Stelle mit sich führt.“ (Frege FB, 134)
    Da Eigennamen keine leere Stellen haben, die ausgefüllt werden können, sind sie keine Funktionen. Folglich handelt es sich bei Eigennamen um Gegenstände. Wie du also siehst, ist Bern ein Eigenname, der für die Funktion „(…) ist die Hauptstadt der Schweiz“ das Argument darstellt.
    Argumente sind also diejenigen Teile, welche die leere Stelle einer Funktion komplementieren, diese können Gegenstände sein, und Eigennamen sind Gegenstände. So viel zur ersten Frage.

    Für deine zweite Frage will ich einen kurzen Blick in den Text Sinn und Bedeutung (SB) von Frege werfen:
    
„Es liegt nun nahe, mit einem Zeichen […] noch das verbunden zu denken, was ich den Sinn des Zeichens nennen möchte, worin die Art des Gegebenseins enthalten ist.“ (Frege SB, 144)
    Wie du weisst referiert ein Ausdruck auf etwas. So bezieht sich bspw. „Fraumünster“ auf eine Kirche, welche in Zürich steht. Das ist seine Bedeutung. Ich kann mich aber auch anders auf dieses Gebäude beziehen, etwa mit „die Zürcher Kirche mit Chagalls Glasfenstern“. Dieser Ausdruck bedeutet dieselbe Kirche wie „Fraumünster“, aber sein Sinn, also die Art des Gegebenseins, ist ein anderer.
    Kehren wir nun nochmals zurück zu Funktion und Begriff. Hier schreibt Frege über den Behauptungssatz:
    
„Ein solcher enthält als Sinn einen Gedanken […] und dieser Gedanke ist im allgemeinen wahr oder falsch; d.h. er hat im allgemeinen einen Wahrheitswert, der ebenso als Bedeutung des Satzes aufzufassen ist“ (Frege FB, 133)
    Dein Beispiel „Bern ist die Hauptstadt der Schweiz“ ist ein Behauptungssatz, und in diesem kommt ein Gedanke zum Ausdruck, der das Wahre oder das Falsche bedeutet. Der Gedanke manifestiert sich also in irgendeiner Weise (Art des Gegebenseins), und diese ist ihr Sinn. Das ist nicht anders als beim Ausdruck „Fraumünster“ oben. Der Sinn von „Bern ist die Hauptstadt der Schweiz“ ist also die Art der Bezugnahme auf das Wahre. Vergleiche mit dem Satz „Die Gründungsstätte der Band Stiller Has ist die Hauptstadt der Schweiz.“ – dieselbe Bedeutung, aber ein anderer Sinn.

    Ich hoffe, dass beantwortet deine beiden Fragen. Ansonsten darfst du gerne nachhaken(:

    Ein schönes Wochenende wünsche ich und ganz liebe Grüsse

    Uddhava

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