This was written by Reto Gubelmann. Posted on Donnerstag, Dezember 11, 2014, at 09:57. Filed under Übungsblätter. Bookmark the permalink. Follow comments here with the RSS feed. Trackbacks are closed, but you can post a comment.
One Comment
elia wrote:
Da ich aus irgendeinem Grund keinen Beitrag erstellen kann, werde ich einfach hier einen Kommentar posten. Die eine Hälfte ist sogar relevant:
1. Zur Musterlösung 13, Aufgabe 4.h)
Wieso sieht das zweite Konjunktionsglied so aus, wie es aussieht?
Und nun noch eine nicht zusammenhängende Frage:
2. Wieso ist für Aristoteles die Kontraposition durch Beschränkung gültig? (Ich weiss, dass sie in der modernen Logik nicht gültig ist.) (VL 12, Folie 14)
Soweit ich verstanden habe, wird bei der Kontraposition durch Beschränkung vom Urteil „Kein S ist P“ zum Urteil „Einige Nicht-P sind Nicht-S“ übergegangen. Dies scheint jedoch für folgendes Gegenbeispiel offen zu sein:
Angenommen, der Substanzdualismus wäre wahr (es gäbe also genau zwei Substanzen, Materielles und Geistiges, und nichts wäre sowohl materiell als auch geistig). Dann könnte man von „Nichts Materielles ist geistig“ auf „Einige nicht-geistigen Dinge sind nicht-materiell“ übergehen. Dies würde jedoch ex hypothesi nicht stimmen. Trotzdem sind beide verwendeten Begriffe nicht leer.
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Da ich aus irgendeinem Grund keinen Beitrag erstellen kann, werde ich einfach hier einen Kommentar posten. Die eine Hälfte ist sogar relevant:
1. Zur Musterlösung 13, Aufgabe 4.h)
Wieso sieht das zweite Konjunktionsglied so aus, wie es aussieht?
Und nun noch eine nicht zusammenhängende Frage:
2. Wieso ist für Aristoteles die Kontraposition durch Beschränkung gültig? (Ich weiss, dass sie in der modernen Logik nicht gültig ist.) (VL 12, Folie 14)
Soweit ich verstanden habe, wird bei der Kontraposition durch Beschränkung vom Urteil „Kein S ist P“ zum Urteil „Einige Nicht-P sind Nicht-S“ übergegangen. Dies scheint jedoch für folgendes Gegenbeispiel offen zu sein:
Angenommen, der Substanzdualismus wäre wahr (es gäbe also genau zwei Substanzen, Materielles und Geistiges, und nichts wäre sowohl materiell als auch geistig). Dann könnte man von „Nichts Materielles ist geistig“ auf „Einige nicht-geistigen Dinge sind nicht-materiell“ übergehen. Dies würde jedoch ex hypothesi nicht stimmen. Trotzdem sind beide verwendeten Begriffe nicht leer.
Wo liegt mein Fehler?
Liebe Grüsse
Elia
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